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Fragen & Antworten

Warum müssen Fischaufstiegsanlagen gebaut werden?

Viele Wasserlebewesen, ob Fische oder Wirbellose, nutzen im Laufe ihres Lebens verschiedene Regionen im Unter- und Oberlauf der Flüsse. Bundeswasserstraßen sind dabei die Hauptrouten zwischen Meer und den unterschiedlichen Flussabschnitten. Deswegen müssen sie gut durchwanderbar sein, und zwar sowohl stromauf- als auch stromabwärts.

In den staugeregelten Wasserstraßen ist die notwendige ökologische Durchgängigkeit in der Regel jedoch behindert bzw. stark eingeschränkt. Viele Staustufen sind für Fische und andere Lebewesen ein unüberwindliches Hindernis. Außerdem beeinflussen sie den Sedimenttransport. 
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird dem ökologischen Zustand von Gewässern in Europa eine stärkere Bedeutung zuerkannt und die Durchgängigkeit wurde verpflichtet. Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist die WSV gemäß WHG für die ökologische Durchgängigkeit an den von ihr betriebenen Anlagen zuständig. Um die in der WRRL festgeschriebenen Ziele zu erreichen, muss sie viele ihrer Staustufen ökologisch durchgängiger gestalten.

Wieso werden Schleusen ausgebaut?

An vielen Bundeswasserstraßen werden die Schleusenkammern ausgebaut (optimiert / verlängert) oder sogar neue Schleusenkammern errichtet. Der Hintergrund ist der Anstieg der Transportmengen per Binnenschiff, da diese ökologischer, wirtschaftlicher und sicherer fahren als LKW und Zug. Außerdem ist das Straßen- und Schienennetz schon jetzt ausgelastet und an vielen Stellen nicht mehr ausbaufähig.

Des Weiteren sind ein Großteil der Schleusen noch auf alte Schiffsgrößen ausgelegt, so dass diese an die heutigen Standards angepasst werden müssen, damit der Transport einfacher durchführbar ist.

Erhalten die Schleusen in Deutschland die gleichen Bauteile?

Bisher sind an den Bundeswasserstraßen unterschiedliche Torsysteme verbaut. Dies soll sich zukünftig ändern und hauptsächlich werden standardisierte Stemmtore verbaut. Im Neckar wird ein gesondertes Standardstemmtor eingebaut, da die Schleusen dort schmaler sind als an anderen Bundeswasserstraßen und es wirtschaftlicher ist ein spezielles Torsystem zu bauen anstatt alle Schleusen zu verbreitern. Dies ist oft auch aufgrund der baulichen Situation nicht möglich.

Ist es möglich einen Steg / Bootsliegestelle zu bekommen?

Diese Entscheidung trägt nicht das Wasserstraßen-Neubauamt, sondern das zur jeweiligen Bundeswasserstraße gehörende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Bitte suchen Sie sich über die Dienststellensuche das entsprechende WSA heraus und informieren Sie sich dort, ob es möglich ist einen Steg bzw. eine Bootsliegestelle zu bekommen.

Was ist eine Bundeswasserstraße?

Nach Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind Bundeswasserstraßen

  • die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen; dazu gehören auch alle Gewässerteile, die
    • mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,
    • mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in Verbindung stehen,
    • einen Schiffsverkehr mit der Bundeswasserstraße zulassen und
    • im Eigentum des Bundes stehen,
  • die Seewasserstraßen.

Bei den Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheidet man solche, die dem allgemeinen Verkehr dienen, und solche von untergeordneter Bedeutung, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, sogenannte sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes.

Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand.

Wann wird welche Baumaßnahme fertiggestellt?

Die jeweiligen Projektsteckbriefe finden Sie oben im Menü unter "Projekte".

Warum benötigen die Baumaßnahmen so viel Zeit?

Je nach Baumaßnahme kann die Dauer von der Planung bis hin zur Fertigstellung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Hintergrund ist der Verlauf einer Baumaßnahme, da zunächst eine Voruntersuchung stattfindet, die den Bestand und die Umgebung genauer untersucht (Bauzustand, Kampfmittelfreiheit, Baugrund, Hydrologie). Danach folgt die Vorplanung mit Variantenuntersuchungen durch ein externes Ingenieurbüro, an das zuvor durch eine öffentliche Ausschreibung der Auftrag vergeben wurde. Je nach Baumaßnahme kann es im Anschluss an ein Planfeststellungsverfahren kommen, das ebenfalls mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Nach Abschluss dieser ersten Phase und dem Beschluss wie vorgegangen wird erfolgt die Ausführungsplanung durch ein externes Ingenieurbüro und zum Schluss die Bauausführung und Prüfung. Auch die Unternehmen, die die Bauausführung durchführen, werden durch eine öffentliche Ausschreibung ausgewählt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und einem Wasserstraßen-Neubauamt?

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter des Bundes sind für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und deren Bauwerken zuständig, d.h. sie führen regelmäßige Inspektionen an der Fahrrinne, den Ufern und den Bauwerken durch und betreiben die Schleusen und Wehre. Des Weiteren informieren die Ämter über die aktuelle Situation an den Bundeswasserstraßen, z.B. über Schifffahrtssperren oder Einschränkungen. Außerdem geben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter die amtlichen Kennzeichen für Boote aus.

Die sieben Wasserstraßen-Neubauämter des Bundes sind für die Instandsetzung, Sanierung und Neubauten an den Bundeswasserstraßen zuständig. Dazu gehören:

  • Instandsetzung, Verlängerung und Neubau von Schleusen
  • Instandsetzung und Neubau von Wehren und Hochwassersperrtoren
  • Neubau von Fischaufstiegsanlagen
  • Anpassung von Schleusenvorhäfen und Bau von Wendestellen
  • Sicherung der Seitenkanäle
  • Dammnachsorge
  • Neubau von Liegestellen