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Einführung der elektronischen Rechnung in der WSV

Seit dem 27.11.2019 sind mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Ab dem 27.11.2020 besteht eine gesetzliche Einreichungspflicht.

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht für fast alle Rechnungen.

Gemäß § 3 der E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Bundes besteht keine Verpflichtung zur Einreichung als E-Rechnung für Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro netto gestellt werden oder die unter die Ausnahmeregelungen nach § 8 oder § 9 ERechV fallen.

Die E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Datensatz).
Eine bloße Bilddatei oder ein einfaches PDF-Dokument sind keine elektronische Rechnung!

E-Rechnungen müssen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) eingereicht werden.
Dazu müssen Sie sich über die ZRE online registrieren.

Die ZRE erreichen Sie unter folgender Adresse: https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do

Bei Fragen zur ZRE oder allgemeinen Fragen zur E-Rechnung wenden Sie sich bitte an die dafür eingerichtete Support-Hotline.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag
von 8:00 bis 16:00 Uhr
unter +49 30 2598 4436 oder
per E-Mail unter sendersupport-xrechnung@bdr.de
zu erreichen.

Informationen zur E-Rechnung (Broschüre für Rechnungssteller, Lieferanteninformationen, Leitfaden PEPPOL, Bedienhilfe für die ZRE Weboberfläche) können Sie auf der gemeinsamen Internetseite des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen finden - Link http://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/

Bei individuellen Fragen zu Ihren Kreditorendaten wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach erechnung.wna-heidelberg@wsv.bund.de

Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung einer E-Rechnung zu gewährleisten, sind folgende Daten anzugeben:

•     Leitweg-ID des WNA Heidelberg 991-00501-06

•     Veraktungsnummer = Bestellnummer

•     Bankverbindung des Rechnungsstellers

•     E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

•     Kreditorennummer, sofern vorhanden

•     geltende Zahlungsbedingungen bzw. Fälligkeitsdatum

Sofern Sie „PEPPOL“ als Übertragungskanal für Ihre E-Rechnung verwenden, müssen Sie zusätzlich die PEPPOL-ID 0204:991-00501-06 mitgeben.