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Dammnachsorge

Die Neckardämme wurden zwischen 1910 und 1965 erbaut. Neben Hochwasserschutzdämmen (Deichen) liegen aufgrund der Stauregulierung streckenweise Stauhaltungsdämme vor. So kann der Wasserstand über das vorhandene Geländeniveau angehoben werden, wodurch erst Schifffahrt mit dem wirtschaftlich erforderlichen Tiefgang ermöglicht wird. 

Um den Hochwasserschutz des Hinterlands und die Aufrechterhaltung der Schifffahrt sicherzustellen, ist die Unterhaltung dieser Bauwerke von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus ist die regelmäßige Beurteilung der Dammstandsicherheit erforderlich. Hierzu ist zunächst eine umfangreiche Baugrunderkundung durchzuführen. Die sich daraus ergebenden Rückschlüsse auf den Dammaufbau bilden zusammen mit der vorhandenen Dammgeometrie die Grundlage für die Standsicherheitsberechnungen. Außerdem muss bei den Betrachtungen der vorhandene Dammbewuchs berücksichtigt werden, da insbesondere die Durchwurzelung des Dammkörpers ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt. Kann die Standsicherheit nicht für sämtliche maßgebenden Lastfälle nachgewiesen werden, ist eine bauliche Dammnachsorgemaßnahme erforderlich. 

Mögliche Ursachen für einen baulichen Nachsorgebedarf sind zu steile Dammböschungen, eine zu hohe Wasserdurchlässigkeit des Dammes oder auf dem Damm vorhandene Gehölze. Denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit sind dann z.B. die landseitige Verbreiterung des Dammes oder eine zusätzliche Abdichtung durch eine Dichtwand. Außerdem ist eine Entfernung oder Umgestaltung des auf den Dämmen vorhandenen Bewuchses oftmals erforderlich. Dabei werden die Belange des Naturschutzes soweit wie möglich berücksichtigt und bei notwendigen Baumfällungen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.

Für die an der Bundeswasserstraße Neckar gelegenen Dämme, die sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden, führt das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Heidelberg im Rahmen der Dammnachsorge die Standsicherheitsuntersuchungen und, falls erforderlich, die baulichen Maßnahmen durch. Grundlage für die Beurteilung der Standsicherheit ist das Merkblatt der Bundesanstalt für Wasserbau "Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen" (MSD). Dieses Merkblatt ist für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verpflichtend eingeführt worden.