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Seitenkanal Kochendorf

Bauwerk

Seitenkanal Kochendorf Seitenkanal Kochendorf Seitenkanal Kochendorf Quelle: gEarth.de

Der Seitenkanal Kochendorf, dessen Wasserspiegel durch die Wehranlage Neckarsulm geregelt wird, erstreckt sich in Fließrichtung des Neckars gesehen auf 4,6 km Länge von der Autobahnbrücke der A6 in Höhe des Heilbronner Hafens bis zur Mündung des Kochers unweit der Schleuse Kochendorf. In den 1960er Jahren veränderte die Wasserstraßen- und Schifffahrsverwaltung des Bundes bereits aufgrund des gestiegenen Schiffsverkehrs das ursprüngliche Trapezprofil des Seitenkanals auf der in Fließrichtung des Neckars gesehenen rechten Seite durch die Einbringung einer Spundwand in ein Rechteck-Trapezprofil. Das linke Ufer blieb bis heute unverändert. Gleichzeitig erfolgte die Tieferlegung der Kanalsohle auf 3 m unter hydrostatischem Stau.

Durch begrenzte Fahrwasserbreiten, Kurvenradien und geringe Wassertiefen ist die Befahrung des Seitenkanals Kochendorf nach wie vor in Teilabschnitten nur unter Einschränkungen möglich.

Am linken Ufer trennt ein dicht mit Gräsern, Gehölzen und Bäumen bewachsener Damm den Seitenkanal vom Altneckar.

Daten des Seitenkanals

Baujahr:1923
Länge:4,00 km
Wasserspiegelbreite:36,00 m
Wassertiefe:3,00 m

Bauvorhaben

Mit zunehmender Größe der Schiffe und der folgenden Ertüchtigung des Neckars für 135 m langen Binnenschiffe können die erforderlichen Sicherheitsabstände  zwischen Schiff und Ufer nicht mehr eingehalten werden. Dieses sowie die stärkere Motorisierung der Schiffe führt zu stärkeren Beanspruchungen der Ufer und dadurch bedingten größeren Böschungsschäden. Die entstehenden Unterspülungen beeinträchtigen die Standsicherheit der Böschung und des Seitendammes. Daher sind Maßnahmen zur Sicherung des linksseitigen Ufers des Seitenkanals dringend erforderlich.

Die Baumaßnahme umfasst daher die Einbringung einer Uferspundwand beginnend von der Flügelwand des Kraftwerkes Kochendorf auf einer Länge von 4,10 km. Dadurch wird das bestehende Rechteck-Trapezprofil des Seitenkanals in ein Rechteckprofil umgewandelt. Durch die Einbringung der Spundwand erhöht sich ebenso die Wasserspiegelbreite (von Ufer zu Ufer) auf bis zu 42 m und zusätzlich wird die kanalseitige Dammböschung gesichert. Des Weiteren gehört die Einbringung einer Spundwand in der Dammmitte mit einer damit verbundenen zusätzlichen Erhöhung der Standsicherheit des Dammes und der Böschung bei Hochwasserständen zum Bauvorhaben. Als zusätzliche Standsicherungsmaßnahme der Dammböschung erfolgt auf der Seite des Altneckars eine Böschungsvernagelung mit Erdankern und einer Oberflächenbefestigung in Fließrichtung des Neckars gesehen beginnend von der Schwergewichtswand vor dem Wehr Neckarsulm auf einer Länge von 800 m nach Unterstrom.

Da es in der Vergangenheit im Begegnungsfall von Schiffen wiederholt zu Grundberührungen kam, hat das WSA Neckar ein Begegnungsverbot ausgesprochen. Das Begegnungsverbot führt zu Zeitverlusten und stellt für die Schifffahrt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung dar. Aus diesem Grunde wird die Gefahrenquelle durch Tieferlegung der Kanalsohle auf mind. 3,50 m unter hydrostatischem Stau entschärft. Zur Herstellung der erforderlichen Wassertiefe vor der Uferwand werden Teile der bestehenden Böschungsdichtung aus Beton bzw. Natursteinpflastern entfernt. Eine neue 30 cm starke Betondichtung wird auf der Sohle aufgebracht und an die neue Uferwand sowie an den verbleibenden Rest der bestehenden Sohldichtung angeschlossen.

Zusätzlich werden an der Uferspundwand im Abstand von 50 m Ausstiegsleitern befestigt. Die mit der Sicherung des Seitenkanals verbundenen Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt werden mit dem Bau einer Fischaufstiegsanlage am Wasserkraftwerk Kochendorf sowie einer Anpflanzung von Heckengehölzen auf der Neckarinsel kompensiert.

 

Voraussichtliche Bauzeit

Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet.