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Neubau von Fischaufstiegsanlagen

Im Rahmen der Schleusenverlängerungen für das 135-m-Schiff sind 2008 sieben Fischaufstiegsanlagen (FAA) als Kompensationsmaßnahmen vereinbart worden. Durch die Verlängerung von Schleusenkammern für 135 m-lange Binnenschiffe werden zwei bestehende Fischaufstiegsanlagen beschädigt werden, so dass diese an einem anderen Ort der Staustufe durch moderne FAA ersetzt werden müssen.

Am 1. März 2010 verabschiedete die Bundesrepublik Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), um  bundesweit die Durchgängigkeit wieder herzustellen. Das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Heidelberg wird daher i.S.d. § 34 WHGmoderne und leistungsfähige Fischaufstiegsanlagen (FAA) an den Staustufen des Neckars errichtet. Der Bau von FAA ist vorwiegend an den bestehenden Kraftwerken der Neckar AG, ZEAG oder SÜWAG vorgesehen.

Das WNA Heidelberg baut zunächst folgende  FAA:

  • Wieblingen
  • Heidelberg
  • Kochendorf
  • Horkheim
  • Lauffen
  • Pleidelsheim
  • Oberesslingen
  • Neckargemünd (Ersatz)
  • Gundelsheim (Ersatz)

In Beihingen und Neckarsulm plant das WNA Heidelberg derzeit neue Wehranlagen, die die alten beschädigten Wehre ersetzen sollen. Neben den zukünftigen Schlauchwehren schafft das WNA Heidelberg die baulichen Voraussetzungen für den späteren Einbau von Turbinen zur Energiegewinnung (der Einbau der Turbinen und das Betreiben des Wasserkraftwerkes ist Aufgabe der Energieunternehmen). Neben dem jeweils potenziellen Wasserkraftwerk plant das WNA an diesen beiden Standorten den Bau von Fischaufstiegsanlagen, um auch hier die ökologische Durchgängigkeit herzustellen.

Beckenarchitektur

Die Beckenabmessungen der als Schlitzpass geplanten FAA richten sich nach den Körpergrößen und dem Schwarmverhalten der vorkommenden Fischarten, welche die maximale Strömungsgeschwindigkeit sowie die minimalen Öffnungsweiten in Höhe und Breite definieren. Das Ausschwimmbauwerk der  FAA wird so positioniert, dass die nach der aufwärts gerichteten Wanderung unter Umständen erschöpften Fische mit nicht zu starken Strömungsgeschwindigkeiten oder Turbulenzen am Weiterschwimmen gehindert werden. Zum Nachweis der Funktions- und Leistungsfähigkeit der  FAA sind im Ausschwimmbereich Maßnahmen für ein Monitoring vorgesehen.

Fische im Neckar

Nur mittels  FAA kann die Fischwanderung im Neckar und damit der Fortbestand zahlreicher Fischarten sichergestellt werden.

Wanderfische, wie etwa der Lachs, ziehen zum Laichen von ihren Nahrungsgründen im Meer in die oberen Flussgebiete. Nur dort sind Fließgeschwindigkeit, Sauerstoffgehalt und Nahrungsangebot in der Weise vorhanden, dass die Brut aufgezogen werden kann. Andere Fischarten, wie der Aal, wandern zum Laichen vom Süß- ins Salzwasser. Eine dritte Gruppe, dazu gehört die Barbe, nutzt die Flusssysteme für ausgedehnte Wanderungen. Die Staustufen des Neckars und deren Kraftwerke sowie die z.T. fehlende Anbindung an die Altarme stellen für die wandernden Fische unüberwindbare Hindernisse dar, denen es u.a. mit Fischaufstiegsanlagen entgegenzuwirken gilt.

Zu den häufigsten Fischarten im Neckar gehören: Aal, Bachforelle, Barbe, Groppe, Bach-, Fluss- und Meer-Neunauge, Nase.