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Verlängerung und Grundinstandsetzung von Schleusen

Das WNA Heidelberg betreut die Verlängerung und grundlegende Instandsetzung der Schleusen am Neckar.

Der Neckar wurde von 1921 bis 1968 zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen zur Bundeswasserstraße ausgebaut. Die 27 Staustufen, deren Bausubstanz zwischen 50 und 100  Jahre alt ist, überwinden auf einer Strecke von 203 km insgesamt eine Höhendifferenz von rund 160 m. Dieses entspricht der Höhe des Ulmer Münsters. Aufgrund der Schleusenkammerabmessungen können  auf dem Neckar bisher lediglich Güterschiffe mit einer maximalen Länge von 105,5 m und einer auf 11,45 m begrenzten Breite fahren.

Das 105 m lange Binnenschiff kann bei der vorhandenen Fahrrinnentiefe am Neckar maximal ca. 1.800 Tonnen transportieren. Ein 135 m langes Binnenschiff könnte bei gleicher Fahrrinnentiefe maximal ca. 2.600 Tonnen transportieren. Mit etwa gleichem Aufwand an Personal und Treibstoff kann das 135 m-Schiff 800 Tonnen mehr als ein 105 m-Schiff befördern. Das 135 m-Schiff ist damit in der Lage, Güter preiswerter wie auch umweltverträglicher zu transportieren. Das 135 m-Schiff  kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Güterverkehrs auf den parallel zum Neckar verlaufenden Straßen leisten.

Auf dem Rhein sowie seinen wichtigen Nebenwasserstraßen Mosel und Main verkehren bereits heutzutage 135 m-Schiffe. Daher forderten Gebietskörperschaften, Organisationen, Unternehmen und Verbände aus Baden-Württemberg in der sog. Stuttgarter Erklärung im Jahr 2005, die Bundeswasserstraße Neckar zwischen Plochingen und dem Rhein für das 135 m-Schiff zu ertüchtigen. Daraufhin kam es am 26.11.2007 zur Gründung des Wasserstraßen-Neubauamtes (ehemals Amt für Neckarausbau) Heidelberg.

Die Ertüchtigung der Bundeswasserstraße Neckar für das 135 m-Schiff gehört im Bundesverkehrswegeplan 2030 zu den Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs.

Umweltverträglichkeit des Neckarausbaus

Die Befahrbarkeit der Bundeswasserstraße Neckar zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen mit einem 135 m-Schiff wurde mit Hilfe von Schiffsführungssimulatoren sowie eines Schubverbands mit einer Gesamtlänge von ungefähr 138 m nachgewiesen. Im Ergebnis zeigen die simulierten wie auch realen Fahrten, dass der Neckar zwischen Plochingen und Mannheim-Feudenheim von einem 135 m langen und bis zu 11,45 m breiten Binnenschiff grundsätzlich problemlos befahren werden kann. Einzig an ein paar wenigen Stellen muss die Fahrrinne des Neckars geringfügig verbreitert werden. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz, hat die baumaßnahmenbezogenen Umweltauswirkungen untersucht. Sie kommt für die Gesamtmaßnahme zu dem Fazit, dass „die Baumaßnahmen (Schleusenverlängerung, Ausbaustrecken, Wende- und Liegestellen) zu sehr geringen bis geringen dauerhaft negativen Auswirkungen führen“. Diese Auswirkungen werden im Wesentlichen durch den Bau von sieben Fischaufstiegsanlagen ausgeglichen, auf die sich das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland in einer Kompensationsmaßnahme im Jahr 2008 verständigt haben. Die verschiedenen Untersuchungsberichte der Bundesanstalt für Gewässerkunde wie auch die Kompensationsvereinbarung sind auf der Homepage des WNA Heidelberg unter der Rubrik „Service“ zu finden.  

Die Verlängerung der Schleusen

Im Wesentlichen abhängig von den nautischen Verhältnissen ober- und unterhalb der Schleusenanlagen wird eine der beiden Schleusenkammern für das 135 m-Schiff verlängert. Für die Verlängerung sind jeweils ein neues Schleusenhaupt und ein neuer Kammerblock zwischen dem neuen Schleusenhaupt und dem Altbestand zu errichten. Der alte, geschädigte Beton an den beiden Schleusenkammerwänden sowie an dem alten Schleusenhaupt wird 40 cm tief entfernt und mit einer neuen 40 cm starken Betonvorsatzschale reprofiliert. Die Schleusenhäupter erhalten neue Tore, die von neuen Antrieben bewegt werden. Gleichfalls werden die elektrotechnischen Einrichtungen der Schleuse grundlegend modernisiert.

Um das Wenden von 135 m-Schiffen in der Nähe bedeutender Umschlagstellen zu ermöglichen, sind derzeit über die Bundeswasserstraße Neckar verteilt bis zu sieben Wendestellen für das 135 m-Schiff geplant.

Bereits heute bestehen am Neckar mit seinen vielen Windungen Engstellen für die zugelassenen Binnenschiffe. Für den Verkehr mit 135-m-Schiffen wurden weitere Engstellen definiert, die bei der Begegnung eines 135-m-Schiffs mit einem beliebigen anderen Schiff auftreten werden. Von diesen Engstellen erfordern in Zukunft einige ein Begegnungsverbot (§ 6.08 BinSchStrO) und einige besondere Vorsicht beim Begegnen (§ 6.07 BinSchStrO), z.B. durch Funkabsprache. Darüber hinaus muss die Fahrrinne an ein paar wenigen Engstellen verbreitert werden.


In der rechten Navigation finden Sie einen Überblick über die aktuellen und abgeschlossenen Baumaßnahmen an den Schleusen.